Ausschreibung
121. Deutsche Meisterschaften im Schwimmen
WM-Qualifikation

IV. Allgemeine Bestimmungen:

Es gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO) und die Antidoping – Ordnung (ADO) des Deutschen Schwimm – Verbandes e.V. (DSV) in der aktuellen Fassung.
Alle Wettkämpfe werden nach der Ein – Startregel gemäß § 125 (6) WB durchgeführt.


1. Teilnahme- und Startberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder von Vereinen / Startgemeinschaften, die einem dem DSV angeschlossenen Landesverband angehören und im Besitz der Verbandsrechte sind.
Teilnahmeberechtigt sind nur die Schwimmer, die beim DSV registriert sind und die jährliche Lizenzgebühr in Höhe von 12.- Euro bezahlt haben. Dies ist mit der Meldung gemäß § 11 Abs. 2 WB zu versichern.
Unter Beachtung des § 15 Abs. 5 der WB sind auch deutsche Staatsbürger teilnahmeberechtigt, die nur Startrecht für einen ausländischen Verband oder Verein haben. Eine Bestätigung des ausländischen Verbandes oder Vereins und eine Erklärung über die Anerkennung der o.a. Bestimmungen und Sportgesundheit sind mit der Meldung vorzulegen.
Schwimmbekleidung: Es sind hierzu die FINA-Bestimmungen und die entsprechenden DSV-Erläuterungen zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Start entsprechende Sichtkontrollen durchgeführt werden.


2. Besondere Startbeschränkungen für die Strecken über 800m und 1500m Freistil:

In der Offenen Klasse über 800m Freistil und 1500m Freistil werden jeweils drei Läufe für Frauen und Männer zugelassen.
Aus den Jahrgängen der Juniorinnen (Jhg. 1990 – 1992) und der Junioren (Jhg. 1990) werden über 800 m und 1500 m Freistil jeweils nur 1 zusätzlicher gemeinsamer Lauf zugelassen.

Der Nachweis bzw. die Kontrolle der Meldezeiten erfolgt ausschließlich über die Bestenliste des DSV, veröffentlicht unter: www.schwimmen.dsv.de. Die Vereine / Startgemeinschaften sind verantwortlich für das Vorliegen der Wettkampfprotokolle beim Sachbearbeiter der Bestenliste des DSV.

Im Meldeergebnis erscheint eine Meldeliste für die Wettkämpfe. Es werden jeweils drei Ersatzschwimmer zugelassen.
Absagen von für diese Wettkämpfe gemeldeten Teilnehmern, einschließlich der Ersatzschwimmer, sind bis spätestens Dienstag, den 23. Juni 2009 um 19.00 Uhr beim Ausrichter in der Akkreditierung oder an die Mailadresse (Pkt. IV 7.3.) vorzunehmen. Die Bekanntgabe der gesetzten Läufe erfolgt am ersten Wettkampftag bis 08.00 Uhr.
Schwimmer, die von ihrem Recht zur Abmeldung keinen Gebrauch gemacht haben und dennoch nicht antreten, müssen ein ENM von 100,-- Euro zahlen. Eine Befreiung von ENM erfolgt nicht.


3. Setzen der Vorläufe:

Die Vorläufe in den Wettkämpfen, mit Ausnahme der Staffeln, 800m und 1500 m Freistil, werden gemäß § 122 WB gesetzt.
Gehen acht oder weniger Meldungen ein, wird kein Vorlauf ausgetragen.

Die Wettkämpfe in den Staffelwettbewerben wie über 800m und 1500m Freistil werden gemäß § 123 WB ausgetragen. Der jeweils schnellste Zeitlauf über 800 m und 1500 m Freistil wird, wie unter Punkt III aufgeführt, laut ausgewiesenen Nachmittagsabschnitt geschwommen.


4. Qualifikation für die Endläufe:

Für die Finals über die 50-, 100-, 200- und 400 m Disziplinen qualifizieren sich die 16 Zeitschnellsten aus den Vorläufen. Es werden A-Endläufe (Platz 1-8) und B-Endläufe (Platz 9-16) in der Offenen Klasse ausgeschwommen.
Die Jahrgangsmeister in den Juniorenaltersklassen werden in allen Einzelwettbewerben aus den Vor- bzw. Zeitläufen ermittelt.
Für den Fall eines rechtzeitigen Abmeldens gemäß § 131 (17) WB für die Endläufe werden drei Ersatzschwimmer nominiert, die entsprechend der Anzahl abgemeldeter Schwimmer nachrücken. Der Verzicht auf einen Nachrückplatz ist gemäß § 131 (17) ebenfalls abmeldepflichtig.

Zum Setzen der Staffelwettkämpfe gemäß § 123 WB (Zeitläufe) sind als Meldezeiten, die in den Landes- und Landesgruppenmeisterschaften im Jahr 2008 geschwommenen Zeiten oder die Zeiten der DM Berlin 2008 anzugeben. In den Staffelmeldungen ist anzugeben bei welchem Wettkampf die Staffelmeldezeit erzielt wurde. Meldungen mit unrichtigen Meldezeiten werden zurückgewiesen!


5. Wertungen:

Die Sieger in den A-Finals der 50-, 100-. 200 und 400m Disziplinen wie die Sieger aus den Zeitläufen in den Staffelwettbewerben, über 800m und 1500m Freistil erhalten den Titel „Deutscher Meister 2009“.
Für die gesondert dargestellten Jahrgänge der vier Juniorenaltersklassen (Männer 1990 sowie Frauen 1992, 91, 90) wird aus den Vor- bzw. Zeitläufen heraus der Titel „Deutscher Jahrgangsmeister 2009“ getrennt nach Jahrgängen vergeben.


6. Auszeichnungen/Siegerehrungen:


Die drei Erstplatzierten der im Punkt IV.5. aufgeführten Wertungen erhalten Medaillen. Für die Plätze 1 – 8 werden Urkunden vergeben.
Die Ehrungen sind Bestandteil des Wettkampfes. Medaillen und Urkunden werden nicht nachgereicht.


7. Meldungen:

7.1. Abgabe der Meldungen:
Die Meldungen sind per E-Mail, Briefpost oder Fax nur an die angegebene Meldeanschrift zu senden. Formblätter für die Meldeunterlagen sind auf der DSV – Homepage erhältlich unter: www.schwimmen.dsv.de


7.1.1. Meldungen per E-Mail:

Die Meldungen sind vorzugsweise in elektronischer Form gemäß DSV-Standard oder mit der auf der Veranstaltungshomepage bereitgestellten Lenex 2.0 Datei abzugeben und per E-Mail zu übermitteln.
Diesen Meldungen ist jeweils eine Kontrollliste des Meldebogens und der Meldeliste entsprechend DSV Form 101/102 als getrennte Dateien anzufügen.
E-Mail – Meldungen sind nur gültig mit der per E-Mail an den Absender zurückgeschickten Empfangsbestätigung.


7.2. Vollständigkeit der Meldungen:

Meldungen sind maschinenschriftlich oder in Druckschrift auf Meldelisten – DSV Form 102 zusammen mit dem Begleitformular – DSV Form 101 abzugeben.
In der Meldung sind die Vereins- und Schwimmer-ID’s sowie der zugehörige Landesverband (LSV-Kennziffer) anzugeben. Es ist je Verein / Startgemeinschaft nur eine Kontaktadresse zulässig. Überzählige Kontaktadressen werden ignoriert. Die Vereine / Startgemeinschaften haben die Gültigkeit ihrer Kontaktdaten (Anschrift, Fax, E-Mail-Adressen) sicherzustellen.
Schwimmer, die nur in Staffeln eingesetzt werden, sind auf dem Meldebogen namentlich mit Geschlecht und Jahrgang und der jeweiligen Schwimmer-ID aufzuführen.
Die zwingende Abgabe der Sportgesundheitserklärung erfolgt bei der Akkreditierung (siehe 7.2.1.).
Die Anzahl der Trainer / Betreuer ist auf dem Begleitformular DSV Form 101 anzugeben.

Meldungen werden zurückgewiesen, sofern

  • die Meldungen unvollständig sind (z.B. fehlende Angaben wie ID-Nummern, Geschlecht und Jahrgang)
  • die Meldungen nachweislich falsch sind.


7.2.1. Zusätzliche Angaben:

Mit der Meldung ist gemäß § 7 WB durch die Vereine / Startgemeinschaften eine unterzeichnete Versicherung abzugeben über das Vorhandensein gültiger Nachweise der Sportgesundheit. Eine Unterzeichnung einer solchen Erklärung ist den Vereinen im elektronischen Meldeverfahren nicht immer möglich. Daher muss bei Anreise und vor dem ersten Start im Akkreditierungsbüro (bei Abholung der Unterlagen) eine entsprechende Erklärung abgegeben und unterschrieben werden. Die Vereine haben sicherzustellen, dass die für die Abholung der Unterlagen zuständige Person auch für die Abgabe der Erklärung der Sportgesundheit befugt ist.


7.3. Meldeanschrift:

Gabriele Skrubel
Dreifelderweg 22
13509 Berlin

E-Mail: meldungen-dm2009@schwimm-dm.de
Telefon: +49 (30) 4374 9001
Fax: +49 (30) 4374 9902


7.4. Meldeschluss:

Dienstag, den 16. Juni 2009, 18.00 Uhr.


7.5. Meldeablauf:

Die meldenden Vereine / Startgemeinschaften erhalten nach Eingang der Meldungen nur beim Vorhandensein einer E-Mail-Adresse per E-Mail eine Melde – Eingangsbestätigung. Diese Bestätigung wird bis spätestens vier Stunden nach Meldeschluss (22.00 Uhr) per E-Mail versandt.
Meldungen, die per Post oder Fax eingegangen sind, werden nur bestätigt, sofern auch hier eine auf der Meldung angegebene E-Mail-Adresse vorliegt.
Darüber hinaus erhalten die meldenden Vereine / Startgemeinschaften am Folgetag (bis 22:00 Uhr) nach Meldeschluss eine Meldebestätigung mit Angabe der Anzahl der gemeldeten Sportler und Starts an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Vereine ohne E-Mail-Adresse können sich auf der Veranstaltungshomepage (www.schwimm-dm.de) über die aufgenommenen Meldungen informieren. Beanstandungen zu den aufgenommenen Meldungen müssen bis spätestens 48 Stunden nach Meldeschluss erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind Beanstandungen oder Rückfragen zu Meldungen direkt an den Vorsitzenden der Fachsparte Schwimmen zu richten.


7.6. Empfehlungen zur Abgabe der Meldungen:

Es ist von den meldenden Vereinen/Startgemeinschaften nur eine Meldevariante zu wählen.
Die doppelte oder dreifache Abgabe der Meldungen (z.B. Fax und Post und E-Mail) ist zu unterlassen.
Die Vereine werden gebeten, ihre Meldungen aus Zuverlässigkeits-, Lesbarkeits- und Geschwindigkeitsaspekten per E-Mail abzugeben. In jedem Fall wird zur schnellen Kontaktierung die Angabe einer E-Mail-Adresse empfohlen, deren Abruf von den Vereinen im Meldezeitraum sichergestellt wird.


7.7. Abholung der Meldeunterlagen:

Das Meldeergebnis wird nach Anreise zur Meisterschaft gegen Vorlage der Meldebestätigung, jedoch nur bei nachweislich bezahltem Meldegeld – der Nachweis ist mitzuführen – in der Akkreditierung im Foyer der SSE ausgehändigt. Die Akkreditierung ist ab Montag, 22. Juni 2009, 12.00 Uhr geöffnet.
Die Aktiven und Betreuer erhalten eine Teilnehmerkarte, die immer sichtbar zu tragen ist.
Für die ersten drei Aktiven des JMK eines Vereins/Startgemeinschaft wird eine Trainer-/Betreuerkarte ausgegeben.


7.8. Sonstiges:

Für die ersten drei Aktiven der DM eines Vereins/Startgemeinschaft wird eine Trainer-/Betreuerkarte ausgegeben. Für die ersten fünf Aktiven eines Vereins / Startgemeinschaft werden zwei Trainer-/Betreuerkarten ausgegeben. Für jede angefangene weiter fünf Aktiven eine weitere Trainer-/Betreuerkarte usw.
Die DM finden in Kooperation mit den JMK statt. Da es sich um zwei eigenständige Wettkämpfe handelt sind die Meldungen gemäß den Ausschreibungen getrennt abzugeben.


8. Meldegeld:

8.1. Das Meldegeld beträgt 17 Euro je Einzelmeldung bzw. 20 Euro je Staffelmeldung.
8.2. Das Meldegeld kann auf folgenden Wegen gezahlt werden:
8.2.1. Durch Überweisung oder elektronische Überweisung (Homebanking) bis zum 16.06.09 auf das Sonderkonto für Meldegeldzahlungen.
Der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg ist bei der Abholung des Meldeergebnisses für erforderliche Nachprüfungen mitzuführen. Ein Nachweis durch Sendung einer Kopie per Fax oder Email ist nicht zulässig.
8.2.2. Ist bei Abholung des Meldeergebnisses kein Nachweis der Zahlung des Meldegeldes möglich, erfolgt die Zulassung zu den Meisterschaften nur nach sofortiger Barzahlung des Meldegeldes an den Ausrichter.


8.3. Bankverbindung des Ausrichters für Meldegeldzahlungen:

Kontoinhaber: DSV Sonderkonto DM
Kontonummer: 2 171 254
Bankleitzahl: 520 503 53
Bank: Kasseler Sparkasse
Verwendungszweck: DM Berlin/Vereinsname



9. Erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM):


Der DSV erhebt erhöhtes nachträgliches Meldegeld, wenn Schwimmer in einem gemeldeten Schwimmwettkampf nicht antreten, einen Wettkampf nicht beenden, disqualifiziert werden oder die in der Ausschreibung geforderte Pflichtzeit nicht erreichen. Das ENM beträgt 50.-- Euro pro Fall.
Das ENM entfällt, wenn der Schwimmer nachweisen kann, dass die Pflichtzeit bereits in dem Wettkampf in einer Veranstaltung auf einer 50m – Bahn seit 18.04.2008 bis einschließlich 14.06.2009 erreicht wurde.

Der Nachweis bzw. die Kontrolle der Meldezeiten erfolgt ausschließlich über die Bestenliste des DSV, veröffentlicht unter: www.schwimmen.dsv.de.
Erzielte Zeiten, die nicht in der Bestenliste des DSV verzeichnet sind, können nicht zum Pflichtnachweis herangezogen werden. Pflichtzeiten können nur in amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkämpfen im Zeitraum vom 18.04.2008 bis einschließlich 14.06.2009 erzielt werden (§4 WB).
Die Zuständigkeit für die Übermittlung der Wettkampfprotokolle auf Datenträger (im jeweiligen DSV-Standard) oder per E – Mail liegt beim meldenden Verein/Startgemeinschaft (§ 141 WB).

Schwimmer, die in Endläufen starten, werden nicht zur ENM – Zahlung veranlagt. Schwimmer, die von ihrem Recht zur Abmeldung, gemäß § 131 (15) WB, vom Endlauf keinen Gebrauch gemacht haben und dennoch nicht antreten, müssen ein besonderes ENM (100,-- Euro) zahlen, auch wenn nachgewiesen wird, dass die Pflichtzeit bereits in einem Wettkampf im Zeitraum vom 18.04.2008 bis einschließlich 14.06.09 erreicht wurde.

Die ENM – pflichtigen Verstöße werden im Wettkampfprotokoll gemäß § 137 WB aufgeführt. Das ENM ist nach Bekanntgabe in den „Amtlichen Mitteilungen“ des DSV auf das Konto des DSV bei der Kasseler Sparkasse, Konto – Nr. 2065 069, BLZ 520 503 53 zu überweisen.


10. Kampfgericht:

Das Kampfgericht wird vom Referenten für das Kampfrichterwesen im DSV berufen und eingesetzt.


11. Erstellen von Meldeergebnissen und Wettkampfprotokollen in Papierform:

Wettkampfprotokolle in Papierform werden für die Teilnehmer/Mannschaften nicht erstellt.
Die Meldeergebnisse sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Protokolle als PDF-Dateien und die DSV-5-Ergebnisdatei werden auf der Veranstaltungshomepage zum Download zur Verfügung gestellt.
Das originale Wettkampfprotokoll wird in der DSV – Geschäftsstelle hinterlegt.